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   BSG, 29.07.1996 - 4 BA 49/95   

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https://dejure.org/1996,20523
BSG, 29.07.1996 - 4 BA 49/95 (https://dejure.org/1996,20523)
BSG, Entscheidung vom 29.07.1996 - 4 BA 49/95 (https://dejure.org/1996,20523)
BSG, Entscheidung vom 29. Juli 1996 - 4 BA 49/95 (https://dejure.org/1996,20523)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 26.01.1972 - 2 BvR 255/67

    Verwirkung der Befugnis zur Anrufung der Gerichte

    Auszug aus BSG, 29.07.1996 - 4 BA 49/95
    Bei der Verwirkung prozessualer Befugnisse im öffentlichen Recht besteht ein öffentliches Interesse an der Erhaltung des Rechtsfriedens, das es rechtfertigen kann, eine Verwirkung einer gesetzlichen Frist anzunehmen (so BVerfGE 32, 305, 308 f).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2005 - 13 A 3802/05

    Nichtbetreiben des Verfahrens, Fortsetzungsantrag, Verwirkung,

    BVerfG, Beschlüsse vom 26.1.1972 - 2 BvR 255/67 -, BVerfGE 32, 305, vom 20.4.1982 - 2 BvL 26/81 -, NJW 1982, 2425, und vom 30.4.2003 - 1 PBvU 1/02 -, NJW 2003, 1924; BSG, Beschluss vom 29.7.1996 - 4 BA 49/95 -, juris; BVerwG, Urteil vom 9.12.1998 - 3 C 1/98 -, BVerwGE 108, 93; OVG NRW, Urteil vom 14.9.2001 - 12 A 1534/00 - NVwZ-RR 2002, 798.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.06.2020 - L 15 AS 281/18

    Höhere Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II; Fiktive

    Sie bildet einen Anwendungsfall des venire contra factum proprium (Verbot widersprüchlichen Verhaltens) und besagt, dass ein Recht nicht mehr ausgeübt werden darf, wenn seit der Möglichkeit der Geltendmachung längere Zeit verstrichen ist (Zeitmoment) und besondere Umstände hinzutreten, die die verspätete Geltendmachung als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen bzw. der Berechtigte unter Verhältnissen untätig bleibt, unter denen vernünftigerweise etwas zur Wahrung des Rechts unternommen zu werden pflegt (Umstandsmoment; vgl. Bundesverwaltungsgericht , Urteil vom 9. Dezember 1998 - 3 C 1/98; Oberverwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 27. Oktober 2005 - 13 A 3802/05.A; vgl. auch BSG, Beschluss vom 29. Juli 1996 - 4 BA 49/95; Jung in: Roos/Wahrendorf, SGG 1. Auflage 2014, § 66 Rn. 31; Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl. 2017, vor § 60 Rn. 14a).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2009 - L 19 AS 11/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Bei der Verwirkung prozessualer Befugnisse im öffentlichen Recht ist zu berücksichtigen, dass nicht nur ein schutzwürdiges Vertrauen der Gegenpartei auf das Untätigbleiben des Berechtigten, sondern auch ein öffentliches Interesse an der Erhaltung des Rechtsfriedens es rechtfertigen können, die Anrufung eines Gerichts nach langer Zeit als unzulässig anzusehen (BVerfG, Beschluss vom 26.01.1971 - 2 BvR 255/67 -, BVerfGE 32, 305; BSG, Beschluss vom 29.07.1996 - 4 BA 49/95 -, Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9.Aufl., Vor § 60 Rn 14 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.06.2020 - L 15 AS 283/18
    Sie bildet einen Anwendungsfall des venire contra factum proprium (Verbot widersprüchlichen Verhaltens) und besagt, dass ein Recht nicht mehr ausgeübt werden darf, wenn seit der Möglichkeit der Geltendmachung längere Zeit verstrichen ist (Zeitmoment) und besondere Umstände hinzutreten, die die verspätete Geltendmachung als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen bzw. der Berechtigte unter Verhältnissen untätig bleibt, unter denen vernünftigerweise etwas zur Wahrung des Rechts unternommen zu werden pflegt (Umstandsmoment; vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 9. Dezember 1998 - 3 C 1/98; Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster, Beschluss vom 27. Oktober 2005 - 13 A 3802/05.A; vgl. auch BSG, Beschluss vom 29. Juli 1996 - 4 BA 49/95; Jung in: Roos/Wahrendorf, SGG, 1. Aufl. 2014, § 66 Rn. 31; Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl. 2017, vor § 60 Rn. 14a).
  • SG Berlin, 10.04.2008 - S 36 KR 2805/07

    Feststellung der Versicherungsfreiheit einer Beigeladenen in der gesetzlichen

    Vor Ablauf der Jahresfrist nach § 66 Abs. 2 SGG ist eine Verwirkung grundsätzlich nicht möglich (vgl. BSG, Urteil vom 29.07.1996 - 4 BA 49/95, zitiert nach juris).
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